Patienten in Österreich haben grundsätzlich das Recht auf freie Arztwahl. Sie können einen Kassenarzt, Wahlarzt oder Privatarzt aufsuchen.
Wir haben uns bewusst entschieden unsere Leistungen als Wahlarzt aller Kassen anzubieten. Damit haben Sie das Recht, Rechnungen (Honorarnoten), die Kassenleistungen betreffen, bei jeder Krankenkasse in Österreich einzureichen.
Wie und in welchem Umfang diese Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt, erfahren Sie, wenn Sie Ihre Kasse auf der rechten Seite auswählen.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen zunächst mit Ihnen ab. Begleichen Sie diese Rechnung noch bei uns in der Praxis, übernehmen wir gerne für Sie das Einreichen bei Ihrem Krankenversicherungsträger. So bekommen Sie unkompliziert das Ihnen zustehende Geld zurück und müssen sich diesbezüglich nach dem Verlassen unserer Praxis um nichts mehr kümmern.
Hochwertige Leistungen wie weiße Füllungen im Seitzahnbereich, Kronen, Brücken, Implantate, usw. sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Falls Ihre Kasse zu diesen Leistungen einen Zuschuss gewährt, bekommen Sie diesen auch bei einer Behandlung bei uns.
Zahnarztkosten gelten auch beim Wahlarzt als außergewöhnliche Belastung und sind abhängig vom Einkommen steuerlich absetzbar.
Rezepte, die wir Ihnen ausstellen, werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.