Sind Sie bei der SVA versichert, werden Ihnen nach Bezahlung der Rechnung 80% der Tarifliste für Zahnärzte rückerstattet. Da wir uns an diese Tarifliste halten werden Ihnen bei Kassenleistungen 80% der Kosten rückerstattet. Einen Selbstbehalt von 20% hätten Sie auch bei einem Kassenarzt in Form des im Nachhinein vorgeschriebenen Selbstkostenanteils der SVA.
Welche Kosten für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage SVA.