Sind Sie bei der Gebietskrankenkasse versichert, werden Ihnen nach Bezahlung der Rechnung 80% der Tarifliste für Zahnärzte
rückerstattet. Diese Rückerstattung gilt nur für Kassenleistungen. Für Privatleistungen wie weiße Füllungen, Beratungen oder Kronen gilt dieser Rückerstattungstarif nicht.
Welche Kosten für diese Leistungen sowie für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gebietskrankenkasse.