Sind Sie bei der Gebietskrankenkasse versichert, werden Ihnen nach Bezahlung der Rechnung 80% der Tarifliste für Zahnärzte rückerstattet. Da wir uns bei der Berechnung der Leistungen an dieser Tarifliste halten, bekommen Sie bei Honorarnoten die Kassenleistungen betreffen 80% rückerstattet.
Welche Kosten für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gebietskrankenkasse.