Sind Sie bei der SVB versichert, bekommen Sie bei Kassenleistungen 80% der Kosten des von der SVB vorgegebenen Tarifs (an den wir uns halten), jedoch max. 80% der tatsächlichen Kosten (Rechnungssumme) zurück.
Bei vom Behandlungsbeitrag befreiten, anspruchsberechtigten Kindern beträgt der Kostenzuschuss 100%.
Diese Rückerstattung gilt nur für Kassenleistungen. Für Privatleistungen wie weiße Füllungen, Beratungen oder Kronen gilt
dieser Rückerstattungstarif nicht.
Welche Kosten für diese Leistungen sowie für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage SVB.