Sind Sie bei der BVA versichert, werden Ihnen bei Kassenleistungen nach Bezahlung der Rechnung 90% der Tarifliste für Zahnärzte rückerstattet. Da wir uns an diese Tarifliste halten, werden Ihnen 10% der Kosten nicht rückerstattet. Diesen 10% Selbstbehalt hätten Sie auch bei einem Kassenarzt in Form des im Nachhinein vorgeschriebenen Selbstkostenanteils der BVA.
Welche Kosten für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage der BVA.