Sind Sie bei der VAEB versichert, werden Ihnen bei Kassenleistungen nach Bezahlung der Rechnung 80% der Tarifliste für Zahnärzte rückerstattet. Da wir uns an diese Tarifliste halten, werden Ihnen 20% der Kosten nicht rückerstattet. Diesen 20% Selbstbehalt hätten Sie auch bei einem Kassenarzt in Form des im Nachhinein vorgeschriebenen Behandlungsbeitrags der VAEB.
Diese Rückerstattung gilt nur für Kassenleistungen. Für Privatleistungen wie weiße Füllungen, Beratungen oder Kronen gilt
dieser Rückerstattungstarif nicht.
Welche Kosten für diese Leistungen sowie für prothetische Leistungen (Prothesen und deren Reparaturen) entstehen, können wir Ihnen erst nach einer genauen Planung mitteilen. Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen diese in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.